Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen Daniela Jäckle (Auftragnehmer) und ihren Kunden, weiterhin als
Auftraggeber (w/m/d) bezeichnet. Jeder Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.


§2 Auftragserteilung
1. Vor Auftragserteilung informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich über den
Umfang des zu erteilenden Auftrags und sendet ihm Seiten des entsprechenden Manuskripts per
Mail für ein Probekorrektorat zu.
2. Das Probekorrektorat bezieht sich auf 3 Normseiten, die in besprochener Zeit von dem
Auftragnehmer unverbindlich und kostenlos bearbeitet werden.
3. Mit Rücksendung der korrigierten Seiten macht der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein
verbindliches, freibleibendes Angebot für den gesamten Auftrag. Dieses Angebot wird anhand
der Qualität der zugesendeten Normseiten erstellt.
Das Angebot gilt für die Korrektur in elektronischer Form. Es wird mit der „Änderungen-
Nachverfolgen-Funktion“ im Programm Microsoft Word gearbeitet.
Das Angebot ist die Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer.
4. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt in schriftlicher
Absprache zustande und ist ab dem Moment gültig, in dem der Auftraggeber den Auftrag
schriftlich oder durch Übersendung des Manuskripts erteilt.
5. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten. Der
ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls
entsprechend geändert.
6. Der Auftraggeber kann einen Auftrag vor der eigentlichen Fertigstellung kündigen. Bis zu diesem
Zeitpunkt erbrachte Teilleistungen, werden dem Auftraggeber von dem Auftragnehmer in
Rechnung gestellt.
7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen
abzulehnen.


§3 Preise

1. Für ein Korrektorat fallen mindestens 2,00 EUR pro Normseite an. Der genaue Preis richtet sich
nach dem Arbeitsaufwand und kann von dem Auftragnehmer anhand des Probekorrektorats
angepasst werden.
2. Die relevante Normseitenanzahl errechnet sich anhand der Gesamtzeichenanzahl (inklusive
Leerzeichen), dividiert durch 1.500 Anschläge.
3. Für die Seiten des Probekorrektorats/-lektorat fällt kein Honorar an.
4. Der Preis pro Normseite für ein Lektorat wird nach Anfrage mitgeteilt.


§ 4 Zahlungsmodalitäten

1. Der Auftragnehmer stellt für alle anfallenden Kosten Rechnungen aus, die er dem Auftraggeber
per E-Mail zukommen lässt.
2. Der Auftraggeber erklärt sich dazu bereit, mit Auftragserteilung binnen 10 Tagen eine Anzahlung
von 25 % des Gesamtbetrags auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Persönliche
Absprachen sind möglich.
3. Nach Erbringung der vollen Leistung durch den Auftragnehmer überweist der Auftraggeber
binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt die verbliebenen 75 % auf das Konto des
Auftragnehmers.
4. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug einen Aufpreis von 0,5 % des
Gesamtpreises pro zusätzlichen Tag zu verlangen.
5. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich.


§5 Leistungserbringung

1. Alle Leistungen werden von dem Auftragnehmer selbst erbracht.
2. Der Text des Auftraggebers wird von dem Auftragnehmer auf Fehler in den Bereichen
Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion bearbeitet. Der Auftragnehmer nutzt hierfür die
„Änderungen-Nachverfolgen-Funktion“ von Word sowie Kommentare innerhalb des Textes.
Persönliche Wünsche diesbezüglich sind vorher mit dem Auftragnehmer abzusprechen.
3. Die aktuelle Ausgabe des Rechtschreibdudens ist die Grundlage für alle Korrekturen.
Sonderwünsche wie besondere Schreibweisen, eine Korrektur aufgrund alter Rechtschreibung
oder sonstige Abweichungen von der Rechtschreibung des aktuellen Dudens müssen dem
Auftragnehmer vorher schriftlich mitgeteilt werden.
4. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, z. B. durch Krankheit, verpflichtet sich das
Korrektorat, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin
vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Fall einer vom Korrektorat verschuldeten erheblichen
Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist um eine
Einhaltung der vereinbarten Liefertermine bemüht, Verzögerungen können aber nicht ganz
ausgeschlossen werden.


§6 Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Dem Auftraggeber erklärt sich dazu bereit, nach Überarbeitung des Textes durch den
Auftragnehmer entsprechende Änderungen eigenständig in sein Manuskript zu übernehmen und
es anhand der gegebenen Kommentare weiter zu bearbeiten. Das Ausmaß der Übernahme der
Korrekturvorschläge obliegt dem Auftraggeber. Er ist nicht dazu verpflichtet.
2. Das Korrektorat hält, insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen, regelmäßig
Kontakt zum Auftraggeber. Dieser verpflichtet sich, auf Nachfrage bei missverständlichen
Formulierungen im Ausgangstext bzw. für das Korrektorat uneindeutigen Vorgaben behilflich zu
sein.
3. Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst, dass der Auftragnehmer nicht für im Text verbliebene
Mängel haftbar gemacht werden kann, sofern sie der Entscheidungsgewalt des Auftraggebers zu
verschulden sind. Ein Übersehen oder Übergehen aufgezeigter Mängel liegt im Ermessen des
Auftraggebers und er allein haftet im Falle späterer dadurch entstandener Komplikationen.


§ 7 Vertraulichkeit

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über Details des Projekts Stillschweigen zu bewahren und sie
nicht an Dritte weiterzugeben. Es ist ihm nicht gestattet, mit anderen über das ihm für seine
Arbeit zur Verfügung gestellte Material zu sprechen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, bei Beendigung des Vertrages zur Zurückgabe
sämtlicher ihm zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente. Ein
Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Ihm obliegt kein Nutzungsrecht, sofern der
Auftraggeber es nicht explizit zu Werbezwecken gestattet.
3. Bei Bedarf kann der Auftragnehmer eine Sicherungskopie des Textes aufbewahren.
4. Die Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur zum internen Gebrauch
gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Der Auftraggeber erklärt sich damit durch
Erteilung des Auftrags einverstanden. Sollten sich Dritte widerrechtlichen Zugang zu den Daten
verschafft haben, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.


§8 Kündigung

1. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, vor Erbringung aller Leistungen die Zusammenarbeit zu
beenden. In diesem Fall sind alle bereits erbrachten Teilleistungen an den Auftragnehmer
auszuzahlen. Im Falle, dass die Anzahlung das Honorar der erbrachten Teilleistungen
überschreitet, zahlt der Auftragnehmer den entsprechenden Überschuss an den Auftraggeber
zurück.
2. Ebenso ist es dem Auftragnehmer gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Handhabe der
Zahlungen erfolgt wie in (1) geschildert.


§9 Haftung

1. Das Korrektorat haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und
höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangene
Gewinne u. a. ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für rechtliche Zulässigkeit des Textes übernimmt
das Korrektorat keine Haftung. Verletzungen des Urheberrechts, der Rechte Dritter und
verfassungsfeindliche Äußerungen usw. sind dem Auftraggeber anzulasten und eine dadurch
bedingte Rückforderung des Honorars auch nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber
nicht zulässig.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig
ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff
nehmen. Das Korrektorat übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
3. Der Auftragnehmer führt die Überarbeitung des Textes mit größter Sorgfalt durch. Für fachliche,
sachliche und inhaltliche Mängel, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen,
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung (§5). Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens
des Korrektorats ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
4. Das Ziel des Auftragnehmers ist eine größtmögliche Reduzierung aller verursachten Fehler im
Ausgangstext. Eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext, z.B. mehr als 8 Fehler pro Seite
beeinträchtigt das Ziel. Es kann sein, dass nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein
gewisser Rest an Fehlern verbleibt. Der Auftragnehmer kann keine Garantie auf völlige
Fehlerfreiheit geben.
Bei Wiederholungsfehlern ist eine einmalige Kennzeichnung ausreichend.
5. Der Auftraggeber hat den korrigierten Text auf Beanstandungen zu prüfen und sollten
Beanstandungen gefunden werden, dies dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen.
Erfolgt die Geltendmachung nicht oder nach Ablauf der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
Sollte es berechtigte Reklamationen geben, ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur
Nachbesserung einzuräumen. Erst wenn die Nachbesserung nicht erfolgt, besteht ein Anspruch
auf Minderung des vereinbarten Honorars.
6. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb der vorgegebenen Frist, geht die Verantwortlichkeit für die
Richtigkeit des Textes auf den Auftraggeber über. Sollte der Auftraggeber den Text nachträglich
geändert haben, lehnt der Auftragnehmer jede Verantwortung ab.
7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache
(etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme,
Schäden oder Inkompatibilitäten bei Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg,
Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
8. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Erscheinen des eigenen Namens im Impressum
zu untersagen.
9. Für die rechtliche Zulässigkeit des Textes ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten nach
Abschluss des Vertrages rechtlich unzulässige Inhalte bekannt werden, ist der Auftragnehmer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle bis dahin erbrachten Leistungen, hat der
Auftraggeber zu bezahlen.


§10 Salvatorische Klausel

1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die
Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch
eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am
nächsten kommt.
2. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für die gesamte Rechtsbeziehung gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist
Biberach an der Riss.

(Stand: 01.01.2020)